Nachweis ausreichender Kenntnisse

Nach § 38 FOBOSO können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 oder Bewerber mit dem Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife der Fachoberschule durch den Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife erwerben.

Notwendige Kenntnisse in den Sprachen Französisch, Latein, Italienisch, Russisch oder Spanisch können folgender Maßen nachgewiesen werden:

  • Unterricht an vorher besuchten Schulen oder
  • Unterricht in der Jahrgangsstufe 12 und 13 an der Beruflichen Oberschule oder
  • Ablegen der Ergänzungsprüfung an der Beruflichen Oberschule oder
  • Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung oder
  • ein vom Staatsministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

 

Fächerangebot an der FOS Nord

Der Wahlpflichtunterricht in der 2. Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife wird in den Sprachen Französisch und Spanisch und Italienisch angeboten.

Ergänzungsprüfung:

Der schriftliche Teil der Ergänzungsprüfung findet im Monat Mai vor Abschlussprüfungen statt. Wann und wo die mündlichen Prüfungen stattfinden, vom Ministerialbeauftragen bzw. von den beauftragten Schulen mitgeteilt.